MZ 01.09. 2020 – hier LINK anklicken und lesen:
Autor: Bürgerinitiative für gerechte Abwasserabgaben
Information – Neue Sachlage
Abwasserbeiträge Weißenfels
Seit der Stadtratssitzung vom 25.06.2020 hat sich für die Alt- und Neuanschließer bezüglich der Herstellungskostenbeiträge I und II eine neue Sach- und Rechtslage herauskristallisiert.
Sach- und Rechtslage
Nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.08.2018 rechtskräftig geworden war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts), wäre die Stadt Weißenfels/ AöR an sich verpflichtet gewesen, höhere Beiträge festzusetzen. Wegen einer Gesetzesänderung, die nach dem Urteil eingetreten war, konnte sie jedoch davon absehen und hat sich entschlossen, keine höheren Beiträge zu verlangen als die, die sie 2015 festgesetzt hatte.
Stellungnahme der Bürgerinitiative
Diese Entscheidung wird von der Bürgerinitiative nach reiflicher Prüfung der rechtlich zulässig en Alternativen als für den Bürger günstigste Lösung mitgetragen. Dabei ist die noch anhängige Verfassungsbeschwerde mit in die Beurteilung einbezogen worden. Die Entscheidung lässt seit Jahren auf sich warten und es ist keine konkrete Auskunft darüber zu erhalten, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann; es kann noch weitere Jahre dauern.
Rücknahme Widerspruch
Für die Widerspruchsverfahren, die noch bei der AöR anhängig sind, bedeutet das, dass der Widerspruch zurückgenommen werden sollte, allerdings nur dann, wenn sich die Begründung nur auf die Nichtigkeit der Beitragssatzung bezogen hatte (Musterwiderspruch). Wenn außerdem besondere Fehler wie z.B. falsche Flächenberechnung, falsche Geschossigkeit, Innen-/Außenbereichslage zur Begründung vorliegen, sollte der Widerspruch aufrecht erhalten bleiben, um die Fehler noch zu korrigieren.
Die Rücknahme kann kurz und bündig: „Ich/Wir nehme/n den Widerspruch zurück.“ gegen über der AöR erklärt werden.
Bei Rücknahme des Widerspruchs fallen keine Gebühren für einen Widerspruchsbescheid (ca. EUR 30,00 – EUR 70,00) an. Der Beitragsbescheid würde bestandskräftig und auch bei einem Erfolg der Verfassungsbeschwerde nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Beitragszahlung
Nach den Empfehlungen der Bürgerinitiative müssten die 2015 festgesetzten Beiträge bezahlt sein, wenn auch unter Vorbehalt. In Einzelfällen waren auch Aussetzungen der Vollziehung bzw. Ratenzahlungen vereinbart. Soweit noch nicht bezahlt worden sein sollte und auch keine Sondervereinbarung mit der AöR besteht, müsste der Beitrag spätestens jetzt bezahlt werden.
Anzumerken ist noch: Ob oder inwieweit die Entscheidung Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben wird, kann noch nicht beurteilt werden.
- Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht, mich anzusprechen:
- Tel.: 0345-2028126
- E-Mail: info@thies-rechtsanwalt.de
- Ich stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Anke Thies*** Rechtsanwältin
( Krankheitsbedingt erfolgte die Einstellung auf unserer Website etwas verspätet, dies bitten wir zu entschuldigen)
Neues von unserer Anwältin Frau Anke Thies – 18. 11. 2019 – betrifft aktuellen Sachstand Schmutzwasserbeiträge
- Wichtig!! Bitte unten stehenden LINK anklicken und lesen!!
Novellierung KAG Sachsen- Anhalt am 30.08.2019 eingestellt 02.10.2019
In der Landtagssitzung am 30.08.19, wurde das Zweite Gesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften (KAG) verabschiedet.
Die bisherige MUSS-Regelung zur Erhebung von Beiträgen wurde aufgehoben und durch eine KANN- Regelung ersetzt (mit einigen Ausnahmen). Die Landesregierung hätte sich sicher nicht bewegt, wenn es da nicht die zahlreichen Bürgerinitiativen gegeben hätte. Es ist also ein kleiner, jedoch beachtlicher Teilerfolg aller Bürgerintiativen, die gegen diese MUSS-Regelung beharrlich über viele Jahre hinweg protestiert haben. Danke an alle Bürgerinnen und Bürger die das bewegt haben.
Klicken sie auf den LINK und lesen Sie das Redetranskript der Landtagsabgeordneten Silke Schindler (SPD):
Klicken Sie auf den LINK und lesen Sie das Redetranskript des Vizepräsidenten Wulf Gallert zur Verabschiedung KAG Gesetzes:
Hier die Gesetzesänderungen und Beschlussempfehlung als Drucksache:
Aktuelles zur Problematik der Straßenausbaubeiträge
Überschrift in der Volksstimme Magdeburg 12.11.2019:
Sachsen-Anhalt schafft Straßen-Beiträge ab
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/zwangsbeitraege-sachsen-anhalt-schafft-strassen-beitraege-ab
Über das Wie und Wann wird noch diskutiert und zu berichten sein, fest steht aber, dass Bürgerprotest etwas bewegt hat und die Abzockerei auf den Rücken der Grundstückseigentümer endlich ein Ende haben wird.
(Oktober 2019)
Die Stadträtin Monika Zwirnmann steht im regen Mailaustausch mit der Landtagsabgeordneten Kerstin Eisenreich, DIE LINKE. Der Inhalt nachfolgender Mail ist brisant, denn die Landesregierung scheint entweder gar nicht oder nur zögerlich bereit zu sein, auf die Proble-matik einzugehen – fast völlige Ignoranz. Lesen Sie selbst:
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge,
trotz vollmundiger Ankündigungen der Regierungskoalition, nach den Kommunalwahlen sich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt anzunehmen, ist nichts geschehen. Selbst die von der Fraktion DIE LINKE in den Landtag eingebrachten Anträge werden im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport nicht beraten. Die geforderten öffentlichen Anhörungen finden nicht statt und alles bleibt, wie es ist. Bei den Anträgen handelt es sich um:
1.Bereits am 25. Mai 2018 hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt den Antrag „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen – Bürger entlasten“ (Drs. 7/2863) eingebracht. Obwohl dieser Antrag federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden ist, liegt dem Landtag zu diesem Beratungsgegenstand keine Beschlussempfehlung vor.
2.Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal-abgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes“ (Drs. 7/3578) ist von der Fraktion DIE LINKE in der 59. Sitzung des Landtages am 21. November 2018 eingebracht worden. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Bislang liegt dem Landtag zu diesem Beratungsgegenstand ebenfalls keine Beschlussempfehlung vor.
3.Ein weiterer Antrag unter dem Titel „Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“ (Drs. 7/3867) ist von der Fraktion DIE LINKE in der 65. Sitzung des Landtages am 1. Februar 2019 eingebracht worden. Im Anschluss wurde der Antrag ebenfalls federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Auch zu diesem Beratungsgegenstand liegt dem Landtag bisher keine Beschlussempfehlung vor.
Da zwischenzeitlich mehr als ein halbes Jahr ohne Beratung der Anträge vergangen ist, macht die Fraktion DIE LINKE von ihrem Recht nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch, die Abgabe eines Berichtes über den Stand der Ausschussberatungen zu verlangen.
Berichterstattungsverlangen: Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“ (Drs. 7/4909)
- Link anklicken und lesen: d4909dbv
Berichterstattungsverlangen: Bericht über den Stand der Beratung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes“ (Drs. 7/4910)
- Link anklicken und lesen: d4910dbv
Berichterstattungsverlangen: Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen – Bürger entlasten“ (Drs. 7/4911)
- Link anklicken und lesen: d4911dbv
Nach derzeitigem Zeitplan werden die drei Berichterstattungsverlangen am Donnerstag, 26. September 2019, 21:30 Uhr im Plenum verhandelt.
Gerne können Sie diese Information an Interessierte weiterleiten. Für Rückfragen und den weiteren Austausch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Eisenreich (MdL)
- Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
- Sprecherin für Energie-, Agrar- und
- Verbraucherschutzpolitik sowie Landesentwicklung
- Vorsitzende des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
- DIE LINKE.
- Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
- Domplatz 6-9
- 39104 Magdeburg
- Tel. +49 391 560 5119
- Mobil +49 151 1444 8769
- E-Mail: kerstin.eisenreich@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
- Wahlkreisbüro Bürgerbüro
- Burgstraße 9 Nebraer Straße 18
- 06217 Merseburg 06268 Querfurt
- Tel. +49 3461 276986 +49 34771 589878
- E-Mail: wkb@kerstin-eisenreich.de
- www.kerstin-eisenreich
Information zu Straßenausbaubeiträgen (März 2019)
zur Unterstützung der Volksinitiative gegen den nach CDU Willen für Sachsen Anhalt weiterhin bestehen bleibenden Einzug von Straßenausbaubeiträge. Bitte beteiligt Euch über Eure örtlichen Initiativen bzw Interessengemeinschaften an dieser Aktion um die CDU geführte Landesregierung und ihre regionalen Ableger unter entsprechenden Druck zu setzen.
Information
In Kürze erscheint hier ein Kurzbericht über die Mitgliederversammlung vom 26.10.2019 und die Vorstellung des neuen Vorstandes unsere Bürgerinitiative
19.01.2018 – Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE LSA zu Kommunalabgaben – Antwort der Landesregierung
Wie bereits informiert haben wir bei der Fraktion der LINKEN im Landtag um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde von der Abgeordneten, Frau Eisenreich, eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Hier nun die Antwort.
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2348 19.01.2018
(Ausgegeben am 19.01.2018)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE)
Faire und rechtssichere Erhebung von Kommunalabgaben Keine Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung
Kleine Anfrage – KA 7/1318
Vorbemerkung der Fragestellenden:
In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Koalitionspartner für eine faire und rechtssichere Erhebung der Kommunalabgaben eintreten. Auf Seite 24 dieser Vereinbarung ist diesbezüglich u. a. zu lesen: „Zusätzlich werden wir die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung lockern und die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen.“ Sachsen-Anhalt wartet bisher vergeblich auf die rechtsichere Umsetzung dieses Vorhabens.
Mit Beschluss vom 5. März 2013 hatte das BVerfG entschieden, dass es notwendig ist, im Kommunalabgabenrecht eine abschließende Zeitgrenze zu normieren, bis zu der Beitragspflichtige nach Entstehen der Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer öffentlichen Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlage mit der Erhebung von Anschlussbeiträgen rechnen müssen. Demnach war der Gesetzgeber dazu verpflichtet, z. B. durch Verjährungsregelungen sicherzustellen, dass Anschlussbeiträge nach Eintritt einer beitragspflichtigen Vorteilslage nicht zeitlich unbegrenzt festgesetzt werden können. In Sachsen-Anhalt hat der Landesgesetzgeber daraufhin das Kommunalabgabengesetz durch Einfügen des § 13 b und § 18 Abs. 2 KAG novelliert. Seitdem gilt grundsätzlich, dass Abgabenfestsetzungen mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres, das auf den Eintritt der Vorteilslage folgt, ausgeschlossen sind. Unklar ist aber geblieben, WANN von einem Eintritt der Vorteilslage gesprochen werden kann.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt beschreitet in dieser Frage nun einen Weg, der die genannten Vorschriften durchaus aushebeln könnte. Es vertritt in einer Entscheidung vom 29. September 2017 (4 M 131/17) die Auffassung, dass die Vorteilslage jedes Mal ganz neu entstehen könne, wenn Verbände sich zusammenschließen oder eine Gemeinde auch nur einem Zweckverband beitritt. Denn dann sei
die ursprüngliche Anlage, für deren Errichtung ein Beitrag zu fordern war, nicht mehr identisch mit der aktuellen Anlage nach dem Zusammenschluss oder Beitritt.
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport
1. Bis wann wollen Sie das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel verwirklichen?
Hierüber wird im Laufe der Legislaturperiode entschieden.
2. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften wollen Sie zur Umsetzung des Vorhabens in welcher Weise ändern?
Siehe Antwort auf Frage 1.
3. In welcher Weise beabsichtigen Sie, im Zuge der vorgesehenen Reform die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu berücksichtigen?
Siehe Antwort auf Frage 1.
4. Mit welchen Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung rechnen Sie bei einem Verzicht auf die Beitragserhebung bei den einzelnen Aufgabenträgern?
Ein Verzicht auf die Beitragserhebung für leitungsgebundene Anlagen hätte grundsätzlich zur Folge, dass sich die finanziellen Belastungen der Bürger auf den gesamten Nutzungszeitraum der Anlage (z. B. über 50 Jahre) verteilen würden. Wenn Beitragseinnahmen für Investitionsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen, müsste die Vorfinanzierung über Kredite erfolgen, die die Leistung von Zins und Tilgung nach sich ziehen. Anders als Zinsen sind Kosten für die Tilgung von Krediten und damit die eigentlichen Investitionskosten nicht ansatzfähig. Aufgrund der Laufzeiten der Investitionskredite können die zusätzlichen Zinsen in die Gebührenkalkulation eingestellt werden.
Bei der Systemumstellung von einer Beitrags- zu einer Gebührenfinanzierung müsste eine Doppelbelastung von Eigentümern, die in der Vergangenheit bereits einen Beitrag gezahlt haben, vermieden werden. Es könnten anstelle einheitlicher Benutzungsgebühren unterschiedlich hohe Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung festgesetzt werden. Weiterhin wäre es zulässig, denjenigen Gebührenschuldnern, die bereits Beiträge entrichtet haben, einen Teil der Benutzungsgebühren wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen (§ 13a KAG-LSA i. V. m. § 227 Abgabenordnung).
5. Welche Risiken sehen Sie für eine faire und rechtssichere Erhebung von Kommunalabgaben in Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund solcher Entscheidungen wie der des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 29. September 2017 (4 M 131/17) und welche Herausforderungen ergeben sich in diesem Zusammenhang für die Landespolitik?
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) vom 29. September 2017 ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen. Das Oberverwaltungsgericht ist in summarischer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass überwiegende Gründe für die Rechtmäßigkeit der erneuten Beitragserhebung sprechen. Die abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Erst danach können eindeutige Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen getroffen werden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat mit seinem Urteil vom 13. Juni 2017 (9 A 37/15 MD) in einem vergleichbaren Fall den beklagten Beitragsbescheid aufgehoben und im Unterschied zum OVG LSA eine grundstücks- und nicht einrichtungsbezogene Auffassung vertreten. Danach könne der einmal einer sachlichen Beitragspflicht unterworfene Grundstückseigentümer auch bei einem Wechsel des Aufgabenträgers nicht erneut zu einem Beitrag herangezogen werden.
In diesem Verfahren wird es voraussichtlich noch zu einer Entscheidung in der Hauptsache durch das OVG LSA kommen.
- d2348dak
- Interessant ist die abgesenkte Gebühr für bereits gezahlten HKB bei einer Umstellung auf reine Gebührenzahlung.
Wir danken Frau Kerstin Eisenreich für ihre Unterstützung.
die vorangegangene Kommunikation mit Frau Eisenreich
Fraktion DIE LINKE – Landtag Sachen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Eisenreich,
der Vorstand der Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserbeiträge aus Weißenfels, dem ich angehöre, hat beschlossen die Linke Fraktion im Landtag von Sachsen Anhalt um Hilfe zu bitten. Es geht um eine aktuell bekannt gewordene Entscheidung des OVG LSA zu einen neu definierten Beginn der Vorteilslage bei der Heranziehung der Verjährungsfrist für Herstellungskostenbeiträge zur Abwasserbeseitigung. Dies hat möglicherweise Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung, weil damit Verbänden die Veranlagung von Zusatzbeiträgen und allgemein die Beitragsnachveranlagung möglich ist. Unsere BI hat Ihnen dazu einen Brief geschrieben und auf eine Info der BI Plattform, INKA, von Hr. Dr. Beck hingewiesen. Unsere Bitte an Sie ist, dass Thema in geeigneter Form im Landtag anzusprechen (Kleine Anfrage). Mit dieser Mail erhalten Sie den Brief mit Anlage vorab in elektronischer Form. Die Mitglieder und der gesamte Vorstand unserer BI würde sich freuen, wenn Sie dieser Bitte entsprechen können.
Wir wünschen Ihnen und der Fraktion ein schönes Wochenende sowie eine gesegnete Adventszeit und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gotthelf
Antwortschreiben MdL Kerstin Eisenreich
Sehr geehrte Frau Zwirnmann, sehr geehrter Herr Gotthelf,
vielen Dank für Ihr Anliegen bzgl. der Entscheidung vom 29.09.2017 des OVG Magdeburg, dass Sie mir per Mail und Post zugesandt haben. In enger Absprache mit Herrn Beck haben wir anhand Ihrer Bitte eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die ich Ihnen als Anlage zusende. Sobald wir eine Antwort erhalten, setze ich mich mit Ihnen in Verbindung. Die Volksstimme hat gestern zu Ihrer Problematik berichtet. Dabei ergab sich, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem ähnlichen Fall aus dem Norden des Landes genau anders entschieden hat. Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass ich im Namen meiner Fraktion bei unserem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nächste Woche ein erstes Gespräch habe, in dem es darum geht, auf welcher Grundlage (Lücke im Gesetz) eine solche Entscheidung ergehen konnte. Daraus folgernd können wir Änderungen im Gesetz angehen. Über weitere Informationen auch Ihrerseits bin ich immer dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Eisenreich
Sprecherin für Energie-, Agrar- und Verbraucherschutzpolitik sowie Landesentwicklung DIE LINKE.
Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt/ Domplatz 6-9
Vergleich der Stadt Weißenfels im Rechtsstreit AquaConsult, Stadtwerke und Tönnies – offene Fragen
Die Mitteldeutsche Zeitung hatte in diesem Zusammenhang mehrfach berichtet.
Einigung im Abwasserstreit Strafe für dreckige Saale: Weißenfels erhält Millionen – Quelle: https://www.mz-web.de/29309342 ©2018
Halle (Saale) –
In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Einleitung von verunreinigtem Abwasser in die Saale bahnt sich jetzt eine Einigung an. Wie das Landgericht Halle informierte, haben sich die Stadt Weißenfels auf der einen Seite sowie die Stadtwerke, ein Planungsbüro sowie das Tönnies-Fleischwerk auf der anderen Seite auf einen Vergleich geeinigt, der jedoch noch bis zum 9. März kommenden Jahres widerrufen werden kann. Dem Gericht zufolge soll die Stadt 3,65 Millionen Euro erhalten, die diese „außerhalb ihrer Pflichtaufgaben zielgerichtet und ausschließlich für gemeinnützige, nachhaltige oder investive Zwecke einzusetzen hat.“
Der Zivilrechtsstreit geht auf Ereignisse zurück, die zum Teil zehn Jahre und länger zurückliegen. Zwischen 2006 bis 2011 hatte das Land Strafabgaben in einer Gesamthöhe von rund zehn Millionen Euro verhängt, weil Grenzwerte für Schadstoffe bei der Einleitung des Abwassers aus der Weißenfelser Kläranlage in die Saale zum Teil erheblich überschritten worden waren.
Die Kommune hatte die Strafen gezahlt und der städtische Haushalt ist damit bis heute erheblich belastet. In einem höchst komplizierten Rechtsstreit hat die Stadt nun versucht, sich Geld zurückzuholen. Sie fordert Schadenersatz gegenüber den Stadtwerken als damaligem Betriebsführer einer völlig überlasteten Kläranlage (siehe Beitrag „Kapazität…“), dem Ingenieurbüro, das das Betriebsregime der Anlage betreut hat, und dem Fleischwerk als Haupteinleiter von Abwasser.
Der Rechtsstreit dauert nun bereits mehrere Jahre. Nachdem sich die Vertreter der einzelnen Parteien zwei Jahre lang in einem umfangreichen Schriftverkehr mit der höchst komplizierten Materie auseinandergesetzt hatten, gab es seit März 2015 zahlreiche Termine zur Beweisaufnahme am Landgericht.
Nun also der sich anbahnende Vergleich als einvernehmliche Lösung. Eher zwiespältig sieht der Weißenfelser Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos) die jüngsten Entwicklungen. „Ich bin unzufrieden“, sagte er auf MZ-Anfrage. Zugleich räumte er jedoch ein: „Wir kommen vom Punkt null. Ohne das Verfahren hätte die Stadt überhaupt kein Geld zurückbekommen.“
Förderlich für eine Einigung sei auch die Aussage des Gerichts gewesen, dass sich das Verfahren im Falle einer Fortsetzung noch bis zu drei weitere Jahre hätte hinziehen können. Bereits jetzt stehen laut Risch Anwaltskosten in einer Höhe von rund 400.000 Euro zu Buche. Ekkart Günther, Geschäftsführer der Weißenfelser Stadtwerke, äußerte sich nur sparsam zu dem in Aussicht stehenden Vergleich. „Positiv ist, dass ein jahrelanger Rechtsstreit endlich seinem Ende zugeht“, sagte er. Oberbürgermeister Risch wollte die vom Landgericht veröffentlichte Summe ausdrücklich nicht bestätigen. „Es ist auf jeden Fall nicht weniger“, so sein Kommentar.
Weitgehend offen bleibt derzeit allerdings, wofür das Geld, das Weißenfels voraussichtlich als Schadenersatz erhält, verwendet werden soll. Immerhin deutete Risch gegenüber der MZ so viel an: „Ich werde dem Stadtrat vorschlagen, eine bestimmte Summe für investive Maßnahmen in der Neustadt zu verwenden.“ Auf der jüngsten Sitzung des Stadtrates hatte Risch zunächst im nichtöffentlichen Teil über den aktuellen Stand des langwierigen Rechtsstreits informiert.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis für Gerechtigkeit/Grüne (BfG), den Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Beratung zu verlegen, war vom Vorsitzenden Jörg Freiwald (Die Linke) mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Stadtrates abgelehnt worden. Über die Annahme des Vergleichs soll nun auf der Sitzung des Stadtrates im Januar entschieden werden. (mz)
– Quelle: https://www.mz-web.de/29309342 ©2018
Die Bürgerinitiative meint :
Herr Richter hat… wichtiges aus dem Interview von Monika und Wolfgang weggelassen, so dass der Eindruck entsteht, die BI ist mit den großen Spatzen in der Hand nicht zufrieden und träumt von den Tauben auf den unerreichbaren Dach. Dazu gehören zwei Fakten:
- der unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgekungelte äußert magere Vergleich garantiert allen für das Abwasserdesaster Verantwortlichen einen 1a Persilschein (Dazu gehört Politik, Verwaltung und Wirtschaft (Rauner und Co., ehemaliger ZAW, Stadtverwaltung, Geschäftsführung/Verantwortliche der Stadtwerke und Tönnies)
- Bei den von den Stadtwerken vorgesehenen Vergleich in Höhe von 2,2 Mill.€ sind 50% Hauptgesellschafteranteile der Stadt WSF enthalten, für die wir Bürger selbst über Gebühren für Strom, Wasser u. Gas aufkommen.
- Über den Verwendungszweck besteht auch unsererseits Zustimmung, neuer Tierpark und Entwicklung Neustadt (z. Bsp. Umbau Gloria zu Indoor Erlebnis Center)
Risch hatte zu Beginn des Prozesses 2011 angekündigt, es wird keinen Persilschein für Verantwortungsträger geben. Leider alles nur Heuchelei für die Öffentlichkeit.
Hier der Artikel vom 14.06.2011 der Mitteldeutschen Zeitung
MZ Weißenfels Weißenfels: Risch ist gegen Persilschein
von ANDREAS RICHTER 14.06.11, 18:52 Uhr
Robby Risch, Bürgermeister von Weißenfels (FOTO: ARCHIV)
Risch, der die Stadt auf der Versammlung vertritt, will zum jetzigen Zeitpunkt die Geschäftsführung der Stadtwerke nicht für das Geschäftsjahr 2010 entlasten. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hatte der Verwaltungschef im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Stadtratssitzung eingebracht. Wie Risch auf MZ-Anfrage informierte, ist der Stadtrat dieser Auffassung mehrheitlich nicht gefolgt und hat den Vertreter der Stadt beauftragt, auf der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu entlasten.
Risch begründete seinen Standpunkt mit rechtlich ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit der Schmutzwasserabgabe in Millionenhöhe für die Überschreitung von Grenzwerten im Weißenfelser Klärwerk. Derzeit stehen insgesamt mehr als zwölf Millionen Euro im Raum. Der Zweckverband für Abwasserentsorgung Weißenfels (ZAW) und die Stadtwerke Weißenfels als Betriebsführer des Klärwerks befinden sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung darüber, wer die Verantwortung und die finanziellen Auswirkungen für die Vorgänge im Klärwerk zu tragen hat.
„Ich kann angesichts der ungeklärten Rechtslage niemandem einen Persilschein ausstellen“, sagte Risch gegenüber der MZ. Mit einer Entlastung würde die Stadt als Gesellschafter nach seiner Auffassung von vornherein auf mögliche Ansprüche gegenüber den Stadtwerken verzichten. Risch betonte, dass er den gleichen Standpunkt hinsichtlich einer Entlastung der Geschäftsführung des ZAW vertritt. Er deutete an, dass er innerhalb der vorgeschriebenen zwei Wochen Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss einlegen wird.
Der Stadtratsvorsitzende Jörg Freiwald (Fraktion der Linkspartei) bestätigte die unterschiedlichen Auffassungen im Stadtrat. Über den Inhalt der Diskussion konnte und wollte er mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit des Tagesordnungspunktes nichts weiter sagen. Freiwald musste wie die anderen Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat den Saal während der Debatte wegen Befangenheit verlassen. Gegenüber der MZ brachte der Vorsitzende sein Unverständnis über diese Praxis zum Ausdruck. Es sei kaum nachvollziehbar, dass die vom Stadtrat entsandten Vertreter in dem selben Gremium nicht zur Diskussion beitragen können.
Im Grundsatz vertrete der Stadtrat die Auffassung, dass mögliche Haftungsansprüche auch nach Entlastung der Geschäftsführung geltend gemacht werden können, sagte Freiwald. „Auch wir wollen keinen Schaden für die Stadt“, meinte Freiwald zur Meinung der Mehrheit des Stadtrates. Und er verwies darauf, dass die Geschäftsführung für Jahre vor 2010 bereits entlastet sei, die ungeklärte Rechtslage im Zusammenhang mit der Schmutzwasserabgabe aber auch diese Jahre betrifft.
Ursprünglich sollte die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke am 10. Juni stattfinden. Sie wurde jedoch auf einen bislang noch nicht bestimmten neuen Termin verschoben. – Quelle: https://www.mz-web.de/7427762 ©2018
Die entsprechenden Beschlussvorlagen für die kommende Stadtratssitzung
SitzungsvorlageVergleichAbwasser
Protokoll_d_LG_Halle_v_07_12_2017
Anlage_zum_Protokoll_d_LG_Halle_v_07_
12_2017_-_Gerichtlicher_Vergleich_nebst_AnlagenProtokoll_d_LG_Halle_v_07_12_2017SitzungsvorlageVergleichAbwasser
Es stellen sich weiterhin die Fragen, ob gerade in Hinsicht der Grundstücksprobleme die Stadträte genügend Zeit hatten, sich über die entsprechenden Veränderungen zu informieren. Gab es das „grüne Licht“ über einen Beschluss des Stadtrates zu den Grundstücksfragen? Wann und wo steht dieser in der Ratsinformation ?
Info von INKA zur neuen Rechtssprechung des OVG – LSA
LINK anklicken:
http://www.inka-lsa.de/news_det_20171124102643.php
Sehr interessante Ausführungen, die wir vorerst kommentarlos veröffentlichen wollen.
Kommt ein weiterer HKB?!?
Die Bestrebungen, eine weitere Geldquelle zu erschließen, nehmen die ersten sichtbaren Formen an. Die Räte der Stadt Weißenfels wurden vorausschauend schon einmal informiert, dass mit einer Einführung eines Herstellungskostenbeitrages für Regenwasseranlagen zu rechnen ist. Hier der Wortlaut eines uns vorliegenden Dokumentes unseres Oberbürgermeisters Robby Risch:
„Handreichung zur Information über die künftige Beteiligung der Stadt als Straßenbaulastträger an den Kosten für die Herstellung/ Erneuerung von gemeinschaftlich genutzten Niederschlagswasseranlagen/ Abwasseranlagen (Herr Gotthelf 16.11.2017 11:38:02)
1. Rechtslage
Gemäß § 79b Abs. 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist die Stadt Weißenfels als Träger der öffentlichen Verkehrsanlagen für die Entwässerung der in ihrer Straßenbaulast stehenden Anlagen verantwortlich. Soweit keine straßeneigenen Abwasseranlagen vorhanden sind, nutzt die Stadt insoweit die Abwasseranlagen der AöR mit. § 23 Abs. 5 Satz 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) sieht für diesen Fall vor, dass sich die Stadt Weißenfels als Träger der Straßenbaulast an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung dieser Abwasseranlagen in dem Umfang beteiligt, wie es der Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage erfordern würde. Damit beschränkt sich der Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Abwasserbeseitigung nicht lediglich auf die Kosten des tatsächlichen Mehraufwandes im Rahmen der Herstellung. Sein Anspruch besteht vielmehr einmalig in Höhe der Kosten, die beim Bau einer straßeneigenen – fiktiven – Entwässerungsanlage vom Ort der Entstehung bis zum Vorfluter für Kanal, Verlege- und Straßenbaumaßnahmen entstünden (vgl. Rundverfügung LVwA vom 05.11.2010, Az. 305.7.2.RdVfg.46/10). Der auf diese Weise vom Träger der Abwasserbeseitigung zu erwirtschaftende Kostenüberschuss gegenüber dem tatsächlichen Investitionsmehraufwand soll dazu dienen, neben dem investiven Mehraufwand auch seinen Anteil für die laufende Unterhaltung dieses Kanals im Nutzungszeitraum (50 Jahre) im Voraus mitabzudecken (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.04.2012 – 4 L 41/11, juris Rz. 36, 38, 41; OVG Weimar, Beschl. v. 11.06.2009 – 4 EO 109/06, juris Rz. 35; VG Halle, Urt. v. 01.03.2016 – 6 A 41/14 HAL, Umdruck S. 10f.).
2. Bisherige Verfahrensweise
Bislang hat sich die Stadt Weißenfels im Umfang der durch die Mitbenutzung des Kanals ausgelösten Mehrkosten an den Investitionskosten der AöR beteiligt und im Übrigen ein jährliches Entgelt für Unterhaltung und Betrieb der Anlage entrichtet.
Diese Verfahrensweise steht nicht im Einklang mit der geltenden Rechtslage. Sowohl AöR als auch Stadt sind deshalb von der Kommunalaufsicht aufgefordert worden, die Beteiligung der Stadt an den Straßenentwässerungskosten künftig regelkonform zu gestalten.
3. Künftige Lösung
Für die maßnahmenbezogene Kostenerstattung im Umfang der Kosten, die die Stadt für eine (fiktive) straßeneigenen Entwässerungsanlage aufbringen müsste, liegt jetzt ein Berechnungssystem vor. Dieses knüpft an ein fiktives Gesamtnetz der Entwässerungsanlagen für alle Straßen an und betrachtet jeweils gesondert die für die fiktive Straßenentwässerungsanlage anfallenden Investitionskosten und die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers in die nächste Vorflut (vgl. Bsp. gemäß Anlage). Hierbei handelt es sich jeweils um einmalige Zahlungen, die bei Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen von der Stadt an die AöR zu leisten sind. (Für den auf Unterhaltung und Betrieb der Anlage entfallenden Anteil der Kosten kann nach Auffassung der Kommunalaufsicht Ratenzahlung vereinbart werden!) Unter städtisch geprägten Rahmenbedingungen wird die fiktive Kostenberechnung schon nach einigen Jahren so kompliziert, dass Wiederholungen und Grenzen bei der Vergütung nur noch mit einer Datenbank umgesetzt werden können.
4. Damit verbundene Probleme
Für die Stadt als Straßenbaulastträger:
- deutlich höhere finanzielle Aufwendungen, bürokratische Lösung, höherer Personalaufwand, Notwendigkeit der Rückstellung geplanter Baumaßnahmen
Für die AöR:
- bürokratische Lösung, höherer Personlaufwand, Terminplan für die Investionen im Kanalbau wackelt, weil die Stadt wegen finanzieller Zwänge nicht mehr mitziehen kann
5. Aktuelle Tendenzen
Im Wasserverbandstag LSA formiert sich Widerstand gegen eine ausschließliche Kostenbeteiligung auf Basis des derzeitigen § 23 Abs. 5 StrG LSA. Angestrebt wird eine § 12 Abs. 1 S. 3 des Kommunalabgaben-gesetzes des Freistaates Thüringen (ThürKAG) entsprechende Regelung, die alternativ zur einmaligen Kostenbeteiligung gemäß § 23 Abs. 5 StrG LSA auch die Möglichkeit offenhält, den Aufwand über Entgelte oder Gebühren zu refinanzieren. Voraussetzung hierfür wäre die entsprech-ende Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im KAG-LSA bzw. StrG LSA.
Anlage:
Beteiligung der Stadt Weißenfels im Umfang der fiktiven Kosten einer eigenen Straßenentwässerungsanlage (§ 23 Abs. 5 S. 1 StrG LSA) am Beispiel 1. BA Zeitzer Straße“
Der Vorstand der Bürgerinitiative fordert alle Grundstücksbesitzer auf, ihrem Protest zu den Montagsdemonstrationen Nachdruck zu verleihen !!! So einfach wie sich der OB das denkt geht es nicht !!!!
Gedanken und Intitativen zur sozial-zwischenmenschlichen Entwicklung in der Neustadt von Weißenfels
Liebe Mitglieder und Freunde der BI Abwasser Weißenfels,
Die neusten Entwicklungen in der Neustadt von Weißenfels bereiten den Mitgliedern der BI und den GRÜNEN im Burgenlandkreis große Sorge. Die Stadtratsfraktion hat sich deshalb entschlossen einen Brief an die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Frau Prof. Dr. Dalbert, zu schreiben. Darin geht es um die sozialen Konflikte und Missstände in der Neustadt. Für das ausufernde System der Leiharbeit und seinen sozialen Folgen steht exemplarisch der Schlachthof Weißenfels. Erschwerend kommt noch die Konzentration von Flüchtlingen, speziell aus dem arabischen Raum, in diesen Stadtteil hinzu.
Nach dem es an Ausbrüchen von Gewalt, Kriminalität und Drogen-missbrauch nichts mehr zu beschönigen gibt, soll nach Vorstellung der Verwaltung, speziell des Oberbürgermeisters ein Bürgerdialog mit Neustadtbewohnern und eventuell ein Stadtteilbüro Abhilfe schaffen. Stadträte sind dabei unerwünscht, weil dabei die Rolle de Tönnieskonzerns und seine bisherige Förderung durch Verantwortliche im Rathaus zur Sprache kommen könnte.
Unter dem irreführenden Titel Sanierung der Neustadt sind seit dem Jahr 2008 Millionen Euro Steuergeld und Haushaltsmittel in Flächen-erweiterung und Infrastruktur zu Gunsten des Schlachthofes geflossen, leider so gut wie nichts für die Wohnquartiere. Das soll nach Willen der Verwaltung auch bis einschließlich des Jahres 2020 so bleiben. Millionen für den Schlachthof, keinen Cent für die Einwohner! Ob dies im Bürgerdialog zur Sprache kommt? Die Aussagen der Verwaltung, siehe Anlagen zum Ministerbrief, lassen daran zweifeln.
1. Anfrage BfG/GRÜNE zu Vernachlässigung der Neustadtquartiere u. a.
2. Antwort Bauamt WSF, kein Cent bis inkl. 2020
3. Maßnahmen, Sanierung Neustadt seit 2008, mit überwiegender Nutznießerschaft Schlachthof, Blatt 1 u. 2
4. Brief an Frau Ministerin Dalbert