2 Gedanken zu “Info – Neue Sachlage – Abwasseranstalt verschickt rund 4.000 Bescheide”
Die Darstellung der Abw WSF AöR ist bezüglich der Pflicht zur Erhebung von Säumniszuschlägen mit 12% p.a. des nicht bezahlten Beitrages nicht ganz vollständig.
Gegen einen Bescheid mit der Festsetzung von Säumniszuschlägen ist jedenfalls ein Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge möglich.
Der Erlassantrag kann z.B. mit den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Adressaten, mit der absoluten Höhe der Säumniszuschläge, mit fehlendem Verwaltungsaufwand infolge der Nichtzahlung bzw. mit allen drei Gesichtspunkten begründet werden. Wegen der Höhe der Säumniszuschläge hat bereits 2018 der Bundesfinanzhof schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel (Verstoß gegen das Übermaßgebot, realitätsfremde Zinshöhe bei strukturellem Niedrigzinsniveau, keine Guthabenzinsen seit ca. 2012) angemeldet – 14.05.2018 – IX B 21/18.
Mitglieder der Bürgerinitiative sollten an sich nicht betroffen sein, weil die BI von Beginn an zur Zahlung der Beiträge (unter Vorbehalt) geraten hatte.
Die Darstellung der Abw WSF AöR ist bezüglich der Pflicht zur Erhebung von Säumniszuschlägen mit 12% p.a. des nicht bezahlten Beitrages nicht ganz vollständig.
Gegen einen Bescheid mit der Festsetzung von Säumniszuschlägen ist jedenfalls ein Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge möglich.
Der Erlassantrag kann z.B. mit den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Adressaten, mit der absoluten Höhe der Säumniszuschläge, mit fehlendem Verwaltungsaufwand infolge der Nichtzahlung bzw. mit allen drei Gesichtspunkten begründet werden. Wegen der Höhe der Säumniszuschläge hat bereits 2018 der Bundesfinanzhof schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel (Verstoß gegen das Übermaßgebot, realitätsfremde Zinshöhe bei strukturellem Niedrigzinsniveau, keine Guthabenzinsen seit ca. 2012) angemeldet – 14.05.2018 – IX B 21/18.
Mitglieder der Bürgerinitiative sollten an sich nicht betroffen sein, weil die BI von Beginn an zur Zahlung der Beiträge (unter Vorbehalt) geraten hatte.
RA/vBP Anke Thies
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Sehr geehrte Frau Thies,
herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, die sicher vielen Betroffenen helfen werden, diesbezüglich richtig auf diese Bescheide zu reagieren.
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