Antwort vom Petitionsausschuss

Liebe Mitglieder der BI, liebe Bürger von Weißenfels,

um ca. 1 Jahr verspätet erreichte unseren Vorstand eine Zwischeninformation des Petitionaausschusses des Landtags von Sachsen Anhalt. Dieser nach Parteienproportz besetzte Ausschuss kümmert sich um Anliegen von Bürgern und ihren Vertretungen. Anfang 2016 wurde, wie Anderenorts auch in Weißenfels über die Ausgestaltung des vom Innenministerium erlassenen Moratorium zur zeitweiligen Aussetzung der Aussetzung von Herstellungskostenbeiträgen, die unter die Übergangsfrist des Jahres 2015 fallen, heftig diskutiert. Im Mittelpunkt standen zweifelhafte Entscheidungen des Verwaltungsrates der Abwasser AÖR WSF unter Vorsitz von Robby Risch. Unsere Initiative hat neben fehlerhaften Interpretationen des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) und des Ministeriumserlasses (MdI – Hr. Stahlknecht) vor allem einen gravierenden Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) unserer Verfassung festgestellt. Dies alles wurde zunächst geleugnet und erst mit wachsenden öffentlichen Druck nach und nach korrigiert. Das unsere damalige Rechtsauffassung von allen im Landtagsausschuss vertretenen Parteien nun so eindrucksvoll unterstützt wird, bestätigt uns in unserer Arbeit, auch gegen erdrückende Stadt -und Verwaltungsratsmehrheiten vorzugehen. Weißenfels hat nicht nur beim Abwasser sondern auch in vielen anderen Dingen durch den hier praktizierten unerträglichen Konzernlobbyismus zu Lasten der Bürger ein gravierendes Problem. Gesetze und Kommunalrecht dürfen nicht so hingebogen werden, dass sie im Ergebnis nur der Wirtschaft zu Gute kommen. In der Antwort ist insbesondere der letzte Satz wichtig “ Mit der Umsetzung dieses Beschlusses kann erst begonnen werden, wenn Art und Weise der Umsetzung, die sich derzeit in Klärung durch die Kommunalaufsichtsbehörden befinden, mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises abgestimmt sind.

Leider kommt dieser Hinweis für viele Beitragspflichtige zu spät, war doch der durch die AÖR aufgemachte, und jetzt als unrechtmäßig anzusehende, Druck zu groß.

Leider ist auch ein weiteres in diesem Zusammenhang stehende Problem im Land noch ungelöst. Es geht um die Höhe von Verzugszinsen bei Ratenzahlungen und Zahlungsaussetzungen, die in ihrer Höhe ein erhebliches Zwangsmittel darstellen, mit der Abwasserverbände trotz ungeklärter Rechtsfragen weiterhin Druck ausüben.

Der Vorstand wird sich in einem Antwortbrief beim Petitionsausschuss für seine tiefgründige Arbeit bedanken. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass die Darstellung vom Runden Tisch eine leider von der Kommunalaufsicht des BLK weiter gegebene dreiste Lüge ist. Die nach der 2. Runde abgebrochene Veranstaltung war eine einzige Show Veranstaltung und Selbstinzenierung des Oberbürgermeisters, zu der nicht nur die Vertreter der BI sondern auch die von AÖR und Gutachterbüros vorgeführt wurden sind. Es war wie es bereits zu unseren Demos ausgewertet wurden ist, eine der schäbigsten Veranstaltungen.

Unsere weitere Hoffnung auf Beitragsgerechtigkeit in Weißenfels wird, wie es auch der Petitionsausschuss festgestellt hat, vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens beim OVG Magdeburg abhängen. Drücken wir uns die Daumen für einen erfolgreichen Ausgang.

Ihr Vorstand

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