Anbei ein aktueller Artikel von RA Wolf Rüdiger Beck, INKA.
Die Klageaussetzung bedeutet letztlich, das vom Verwaltungsgericht der mögliche Ausgang der verfassungsrechtlichen Prüfung vor dem Landesverfassungsgericht bezüglich KAG Übergangsfristenregelung des Jahres 2015 auch so wie in Brandenburg gesehen wird, d. h. eine ersatzlose Streichung sehr wahrscheinlich ist.
„Klare Worte vom Verwaltungsgericht Magdeburg“
http://www.inka-lsa.de/news_det_20160714153039.php